
Abk.: CRD. Rahmenvorgabe im Rahmen der Bankenaufsicht der EU. Danach sind von den Instituten angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse ( Robust Governance Arrangements ) sowie Strategie n und Prozesse einzurichten, die gewährleisten, dass genügend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden ist ( Internal ......
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